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Rechner

Wertminderung und Nutzungsausfall schätzen

Zwei Posten, die Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall oft verschenken. Hier sehen Sie in einer Minute, um welche Größenordnung es geht.

Kurz gesagtDie Rechner liefern eine grobe Schätzung. Den verbindlichen Betrag ermittelt der Gutachter am Fahrzeug – und genau diesen Betrag fordert er dann bei der gegnerischen Versicherung ein.

Rechner 1: Merkantile Wertminderung

Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert, auch wenn er perfekt repariert ist. Diese Wertminderung steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zu. Der Rechner nutzt die bekannte Methode nach Ruhkopf/Sahm.

Bitte Wert und Reparaturkosten eingeben.

So rechnet Ruhkopf/Sahm: (Wert vor dem Unfall + Reparaturkosten) × Prozentsatz. Der Satz hängt vom Alter und vom Verhältnis der Reparaturkosten zum Wert ab (10–30 %: 5/4/3 %, 30–60 %: 6/5/4 %, 60–90 %: 7/6/5 % im 1./2./3. Jahr). Die Methode gilt für Autos bis 3 Jahre und unter 100.000 km. Ältere Autos haben oft trotzdem Anspruch – das ermittelt der Gutachter mit anderen Verfahren. Mehr im Ratgeber Wertminderung.

Rechner 2: Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Auto nach dem Unfall nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, steht Ihnen für jeden Tag eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch).

Bitte Klasse und Anzahl Tage wählen.

Die genaue Gruppe hängt vom Modell, der Motorisierung und dem Alter ab; bei älteren Autos wird oft eine Gruppe niedriger angesetzt. Erstattet werden die Tage, die das Auto tatsächlich fehlt – Begutachtung, Reparaturdauer laut Gutachten und eine angemessene Überlegungsfrist. Mehr im Ratgeber Nutzungsausfall.

Lassen Sie den Betrag nicht liegenEin Kostenvoranschlag enthält weder Wertminderung noch Nutzungsausfall. Ein Gutachten schon – und bei unverschuldetem Unfall zahlt es in der Regel die gegnerische Versicherung.

Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken – Sie erfahren sofort, wie es weitergeht.

Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.