Wertminderung und Nutzungsausfall schätzen
Zwei Posten, die Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall oft verschenken. Hier sehen Sie in einer Minute, um welche Größenordnung es geht.
Rechner 1: Merkantile Wertminderung
Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert, auch wenn er perfekt repariert ist. Diese Wertminderung steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zu. Der Rechner nutzt die bekannte Methode nach Ruhkopf/Sahm.
So rechnet Ruhkopf/Sahm: (Wert vor dem Unfall + Reparaturkosten) × Prozentsatz. Der Satz hängt vom Alter und vom Verhältnis der Reparaturkosten zum Wert ab (10–30 %: 5/4/3 %, 30–60 %: 6/5/4 %, 60–90 %: 7/6/5 % im 1./2./3. Jahr). Die Methode gilt für Autos bis 3 Jahre und unter 100.000 km. Ältere Autos haben oft trotzdem Anspruch – das ermittelt der Gutachter mit anderen Verfahren. Mehr im Ratgeber Wertminderung.
Rechner 2: Nutzungsausfall
Können Sie Ihr Auto nach dem Unfall nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, steht Ihnen für jeden Tag eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch).
Die genaue Gruppe hängt vom Modell, der Motorisierung und dem Alter ab; bei älteren Autos wird oft eine Gruppe niedriger angesetzt. Erstattet werden die Tage, die das Auto tatsächlich fehlt – Begutachtung, Reparaturdauer laut Gutachten und eine angemessene Überlegungsfrist. Mehr im Ratgeber Nutzungsausfall.