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Ratgeber

Merkantile Wertminderung: Geld für den „Unfallwagen“

Auch perfekt repariert ist Ihr Auto nach einem Unfall weniger wert – denn beim Verkauf müssen Sie den Schaden angeben. Diesen Wertverlust muss der Unfallverursacher ersetzen.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

Was merkantile Wertminderung ist

Käufer zahlen für ein Unfallfahrzeug weniger als für ein unfallfreies – selbst wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung. Sie ist ein eigener Schadensposten und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten gezahlt, auch wenn Sie das Auto gar nicht verkaufen wollen.

Wovon die Höhe abhängt

  • Alter, Laufleistung und Wert des Fahrzeugs
  • Art und Umfang des Schadens (Anbauteil oder tragende Struktur)
  • Höhe der Reparaturkosten
  • Vorschäden und Marktgängigkeit des Modells

Sachverständige nutzen dafür anerkannte Berechnungsmethoden und gleichen das Ergebnis mit dem Markt ab. Starre Altersgrenzen gibt es heute nicht mehr – auch bei älteren, gepflegten Fahrzeugen kann eine Wertminderung bestehen.

AchtungIn Gutachten, die die gegnerische Versicherung beauftragt, fehlt die Wertminderung auffallend oft oder fällt niedrig aus. Ein unabhängiges Gutachten prüft sie immer.
Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.