Mietwagen oder Nutzungsausfall
Sie haben die Wahl: Entweder Sie nehmen für die Reparaturdauer einen Mietwagen (die gegnerische Versicherung zahlt ihn, eine Eigenersparnis wird abgezogen) – oder Sie verzichten darauf und erhalten eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung.
Wie hoch ist der Nutzungsausfall?
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Gerichte orientieren sich an einer jährlich aktualisierten Tabelle, die Pkw in Gruppen einteilt. Die Tagessätze reichen grob von rund 20 Euro für Kleinwagen bis deutlich über 100 Euro für Oberklassefahrzeuge.
Für wie viele Tage?
Für die tatsächliche Ausfallzeit: Zeit bis zur Begutachtung, angemessene Überlegungszeit, Reparaturdauer laut Gutachten und Wartezeit auf Teile. Bei Totalschaden: die Wiederbeschaffungsdauer, die ebenfalls im Gutachten steht.
Voraussetzung ist, dass Sie das Auto in dieser Zeit wirklich hätten nutzen wollen und können – und kein Zweitwagen zur Verfügung stand.