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Ratgeber

Nutzungsausfall: Geld für jeden Tag ohne Auto

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, bekommen Sie eine Entschädigung für jeden Tag.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Sie haben die Wahl: Entweder Sie nehmen für die Reparaturdauer einen Mietwagen (die gegnerische Versicherung zahlt ihn, eine Eigenersparnis wird abgezogen) – oder Sie verzichten darauf und erhalten eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung.

Wie hoch ist der Nutzungsausfall?

Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Gerichte orientieren sich an einer jährlich aktualisierten Tabelle, die Pkw in Gruppen einteilt. Die Tagessätze reichen grob von rund 20 Euro für Kleinwagen bis deutlich über 100 Euro für Oberklassefahrzeuge.

Für wie viele Tage?

Für die tatsächliche Ausfallzeit: Zeit bis zur Begutachtung, angemessene Überlegungszeit, Reparaturdauer laut Gutachten und Wartezeit auf Teile. Bei Totalschaden: die Wiederbeschaffungsdauer, die ebenfalls im Gutachten steht.

Darum ist das Gutachten wichtigDie Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten ist die Grundlage für Ihren Anspruch. Ist sie zu knapp angesetzt, verlieren Sie Geld.

Voraussetzung ist, dass Sie das Auto in dieser Zeit wirklich hätten nutzen wollen und können – und kein Zweitwagen zur Verfügung stand.

Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.