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Ratgeber

Die Versicherung schickt ihren Gutachter – und jetzt?

Kurz nach dem Unfall ruft die gegnerische Versicherung an und bietet an, „schnell und unkompliziert“ einen Gutachter zu schicken. Das klingt bequem. Es lohnt sich aber, genauer hinzusehen.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

Sie müssen das nicht annehmen

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Sie müssen weder warten, bis deren Gutachter Zeit hat, noch dessen Ergebnis hinnehmen.

Warum Versicherer eigene Gutachter schicken

Versicherer steuern Schäden gern selbst – das nennt sich Schadensteuerung. Wer den Gutachter stellt, beeinflusst, wie hoch der Schaden ausfällt. Häufige Punkte, an denen dann gespart wird:

  • Keine oder sehr niedrige Wertminderung
  • Stundensätze günstigerer Werkstätten statt der Markenwerkstatt in Ihrer Nähe
  • Kurze Reparaturdauer – und damit weniger Nutzungsausfall
  • Hohe Restwerte aus überregionalen Online-Börsen bei Totalschaden

So reagieren Sie richtig

  1. Freundlich ablehnen: „Danke, ich beauftrage einen eigenen Sachverständigen.“
  2. Keine Unterschriften unter Abtretungen oder Vereinbarungen der Gegenseite.
  3. Eigenen Gutachter anrufen – das Gutachten geht anschließend an die Versicherung.
Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.