Sie müssen das nicht annehmen
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Sie müssen weder warten, bis deren Gutachter Zeit hat, noch dessen Ergebnis hinnehmen.
Warum Versicherer eigene Gutachter schicken
Versicherer steuern Schäden gern selbst – das nennt sich Schadensteuerung. Wer den Gutachter stellt, beeinflusst, wie hoch der Schaden ausfällt. Häufige Punkte, an denen dann gespart wird:
- Keine oder sehr niedrige Wertminderung
- Stundensätze günstigerer Werkstätten statt der Markenwerkstatt in Ihrer Nähe
- Kurze Reparaturdauer – und damit weniger Nutzungsausfall
- Hohe Restwerte aus überregionalen Online-Börsen bei Totalschaden
So reagieren Sie richtig
- Freundlich ablehnen: „Danke, ich beauftrage einen eigenen Sachverständigen.“
- Keine Unterschriften unter Abtretungen oder Vereinbarungen der Gegenseite.
- Eigenen Gutachter anrufen – das Gutachten geht anschließend an die Versicherung.
Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.