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Haftpflichtschaden

Unfallgutachten: Damit die Versicherung nicht kürzt

Das Schadengutachten ist die Grundlage für alles, was Sie nach einem unverschuldeten Unfall bekommen. Fehlt ein Posten im Gutachten, fehlt er später auf Ihrem Konto.

Was ein vollständiges Unfallgutachten enthält

  • Reparaturkosten – kalkuliert mit Herstellervorgaben, Original-Ersatzteilen und den Stundensätzen markengebundener Fachwerkstätten in Ihrer Region.
  • Merkantile Wertminderung – der Betrag, um den Ihr Auto als „Unfallwagen“ trotz Reparatur weniger wert ist.
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert – entscheidend bei wirtschaftlichem Totalschaden und der 130-Prozent-Regel.
  • Reparaturdauer – Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
  • Fotodokumentation aller Schäden, auch der versteckten (Träger, Sensoren, Assistenzsysteme).
Warum das wichtig istVersicherer lassen Gutachten oft durch Prüfdienste „nachrechnen“ und kürzen einzelne Posten. Ein sauber begründetes Gutachten mit nachvollziehbarer Kalkulation ist Ihre beste Grundlage, um Kürzungen abzuwehren.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Sachverständigenkosten gehören zum Schaden, den sie ersetzen muss. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab; dafür treten Sie uns den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten ab. Sie zahlen nichts vorab.

Bei Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Kosten nur anteilig. Bei Bagatellschäden (grob unter 750 bis 1.000 Euro) ist ein volles Gutachten oft nicht erstattungsfähig – dann empfehlen wir ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. Das klären wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

Was Sie zur Besichtigung bereithalten sollten

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Daten des Unfallgegners: Name, Kennzeichen, Versicherung, ggf. Schadennummer
  • Eigene Fotos von der Unfallstelle, falls vorhanden
  • Serviceheft und Belege zu Vorschäden oder Reparaturen

Fehlt etwas? Kein Problem – vieles lässt sich nachreichen. Wichtig ist, dass der Schaden zeitnah aufgenommen wird.

→ Ratgeber: Unfall – was tun? Die richtige Reihenfolge

Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken – Sie erfahren sofort, wie es weitergeht.

Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.