Unfallgutachten: Damit die Versicherung nicht kürzt
Das Schadengutachten ist die Grundlage für alles, was Sie nach einem unverschuldeten Unfall bekommen. Fehlt ein Posten im Gutachten, fehlt er später auf Ihrem Konto.
Was ein vollständiges Unfallgutachten enthält
- Reparaturkosten – kalkuliert mit Herstellervorgaben, Original-Ersatzteilen und den Stundensätzen markengebundener Fachwerkstätten in Ihrer Region.
- Merkantile Wertminderung – der Betrag, um den Ihr Auto als „Unfallwagen“ trotz Reparatur weniger wert ist.
- Wiederbeschaffungswert und Restwert – entscheidend bei wirtschaftlichem Totalschaden und der 130-Prozent-Regel.
- Reparaturdauer – Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Fotodokumentation aller Schäden, auch der versteckten (Träger, Sensoren, Assistenzsysteme).
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Sachverständigenkosten gehören zum Schaden, den sie ersetzen muss. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab; dafür treten Sie uns den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten ab. Sie zahlen nichts vorab.
Bei Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Kosten nur anteilig. Bei Bagatellschäden (grob unter 750 bis 1.000 Euro) ist ein volles Gutachten oft nicht erstattungsfähig – dann empfehlen wir ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. Das klären wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.
Was Sie zur Besichtigung bereithalten sollten
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Daten des Unfallgegners: Name, Kennzeichen, Versicherung, ggf. Schadennummer
- Eigene Fotos von der Unfallstelle, falls vorhanden
- Serviceheft und Belege zu Vorschäden oder Reparaturen
Fehlt etwas? Kein Problem – vieles lässt sich nachreichen. Wichtig ist, dass der Schaden zeitnah aufgenommen wird.