Die drei Werte, auf die es ankommt
- Wiederbeschaffungswert: was ein vergleichbares Auto vor dem Unfall gekostet hätte.
- Restwert: was Ihr beschädigtes Auto noch wert ist.
- Reparaturkosten plus Wertminderung.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Die 130-Prozent-Regel
Hängen Sie an Ihrem Auto, dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent teurer ist als der Wiederbeschaffungswert. Bedingungen:
- Die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht – so, wie der Gutachter sie vorgibt.
- Sie nutzen das Auto danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate.
Vorsicht beim Restwert
Der Restwert wird vom Sachverständigen auf dem regionalen Markt ermittelt. Versicherer legen nachträglich gern höhere Angebote von überregionalen Restwertbörsen vor. Wer sein Auto zu dem im Gutachten genannten Restwert verkauft, ist grundsätzlich auf der sicheren Seite – verkaufen Sie aber nicht vorschnell, solange die Versicherung noch prüft, und lassen Sie sich im Zweifel beraten.