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Ratgeber

Totalschaden: Reparieren oder auszahlen lassen?

„Totalschaden“ heißt nicht, dass Ihr Auto schrottreif ist. Oft ist es nur ein Rechenergebnis – und Sie haben mehr Möglichkeiten, als die Versicherung Ihnen sagt.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

Die drei Werte, auf die es ankommt

  • Wiederbeschaffungswert: was ein vergleichbares Auto vor dem Unfall gekostet hätte.
  • Restwert: was Ihr beschädigtes Auto noch wert ist.
  • Reparaturkosten plus Wertminderung.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Die 130-Prozent-Regel

Hängen Sie an Ihrem Auto, dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent teurer ist als der Wiederbeschaffungswert. Bedingungen:

  • Die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht – so, wie der Gutachter sie vorgibt.
  • Sie nutzen das Auto danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate.

Vorsicht beim Restwert

Der Restwert wird vom Sachverständigen auf dem regionalen Markt ermittelt. Versicherer legen nachträglich gern höhere Angebote von überregionalen Restwertbörsen vor. Wer sein Auto zu dem im Gutachten genannten Restwert verkauft, ist grundsätzlich auf der sicheren Seite – verkaufen Sie aber nicht vorschnell, solange die Versicherung noch prüft, und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.