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Streitfall

Beweissicherung: Festhalten, bevor es zu spät ist

Mangelhafte Reparatur, verschwiegener Vorschaden beim Gebrauchtwagenkauf, Streit über den Unfallhergang: Ein Sachverständiger sichert den Zustand, bevor er sich verändert.

Typische Fälle

  • Reparaturmängel: Farbtonabweichungen, Spaltmaße, nicht getauschte Teile nach einer Unfallreparatur.
  • Gebrauchtwagenkauf: Unfallschaden oder Mängel, die beim Kauf verschwiegen wurden.
  • Parkschaden und Fahrerflucht: Spuren, Lackabrieb und Anstoßhöhe dokumentieren.
  • Reparaturbestätigung: Nachweis, dass ein Schaden fachgerecht repariert wurde – wichtig bei fiktiver Abrechnung und einem späteren zweiten Schaden.

Je früher die Beweise gesichert werden, desto belastbarer sind sie. Bei laufenden Verfahren stimmen wir uns gern mit Ihrem Anwalt ab.

Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken – Sie erfahren sofort, wie es weitergeht.

Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.