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Ratgeber

Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall die Versicherung des Unfallverursachers. Die lange Antwort hängt von drei Fragen ab.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

1. Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt

Wer einen Unfall verursacht, muss den Geschädigten so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Dazu gehören auch die Kosten, die nötig sind, um den Schaden festzustellen – also das Sachverständigengutachten. Sie dürfen den Gutachter dabei selbst auswählen.

In der Praxis treten Sie den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab. Er rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Sie gehen nicht in Vorkasse.

2. Teilschuld: Die Kosten werden geteilt

Tragen Sie eine Mitschuld, erstattet die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nur entsprechend ihrer Haftungsquote. Bei 70 : 30 zu Ihren Gunsten also 70 Prozent. Den Rest tragen Sie selbst – oder Ihre Vollkasko, je nach Vertrag.

3. Bagatellschaden: Ein volles Gutachten wird nicht erstattet

Bei sehr kleinen Schäden muss die Versicherung kein volles Gutachten bezahlen. Die Grenze liegt nach der Rechtsprechung grob zwischen 750 und 1.000 Euro. Darunter ist ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten angemessen. Details: Ratgeber Bagatellgrenze.

Und wenn ich selbst schuld bin?

Dann zahlt niemand Ihren Gutachter automatisch. Bei einem Vollkaskoschaden beauftragt in der Regel Ihre eigene Versicherung einen Sachverständigen. Ein eigenes Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn Sie den Wiederbeschaffungswert anzweifeln – siehe Kaskoschaden.

Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.