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Bagatellschaden

Kurzgutachten für kleinere Schäden

Kratzer an der Stoßstange, Delle in der Tür, Spiegel abgefahren: Auch kleine Schäden müssen belegt werden. Ein Kurzgutachten ist schneller und passt zur Schadenhöhe.

Wann ein Kurzgutachten sinnvoll ist

Nach der Rechtsprechung muss die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollen Gutachtens nur erstatten, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt – je nach Gericht grob 750 bis 1.000 Euro. Darunter ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag der passende Weg.

Vorsicht bei „kleinen“ SchädenModerne Fahrzeuge haben hinter der Stoßstange Sensoren, Radarsysteme und Halter. Ein Schaden, der nach 300 Euro aussieht, liegt oft deutlich darüber. Schicken Sie uns zwei, drei Fotos – wir sagen Ihnen kostenlos, welche Variante passt.

Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nennt nur die Reparaturkosten. Ein Kurzgutachten dokumentiert zusätzlich den Schaden mit Fotos und ordnet ihn sachverständig ein – das hilft, wenn die Versicherung später Zweifel anmeldet.

→ Ratgeber: Bagatellgrenze – ab wann zahlt die Versicherung den Gutachter?

Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken – Sie erfahren sofort, wie es weitergeht.

Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.