Kurzgutachten für kleinere Schäden
Kratzer an der Stoßstange, Delle in der Tür, Spiegel abgefahren: Auch kleine Schäden müssen belegt werden. Ein Kurzgutachten ist schneller und passt zur Schadenhöhe.
Wann ein Kurzgutachten sinnvoll ist
Nach der Rechtsprechung muss die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollen Gutachtens nur erstatten, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt – je nach Gericht grob 750 bis 1.000 Euro. Darunter ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag der passende Weg.
Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nennt nur die Reparaturkosten. Ein Kurzgutachten dokumentiert zusätzlich den Schaden mit Fotos und ordnet ihn sachverständig ein – das hilft, wenn die Versicherung später Zweifel anmeldet.
→ Ratgeber: Bagatellgrenze – ab wann zahlt die Versicherung den Gutachter?