Kurz gesagtEin Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst den ganzen Schaden – inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Oberhalb der Bagatellgrenze trägt die Gutachterkosten bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.
Der Unterschied in einem Satz
Ein Kostenvoranschlag sagt nur, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten hält den gesamten Schaden fest – mit Ursache, Umfang, Fotos und allen Werten, die Sie gegenüber der Versicherung brauchen.
Was nur im Gutachten steht
- Merkantile Wertminderung – Ihr Auto ist jetzt ein „Unfallwagen“ und weniger wert.
- Wiederbeschaffungswert und Restwert – entscheidend bei einem Totalschaden.
- Reparaturdauer – Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Beweissicherung – Fotos und Messungen, falls später gestritten wird.
- Vorschäden sauber abgegrenzt, damit die Versicherung nicht pauschal kürzt.
Praxis-TippBei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze trägt die Kosten für das Gutachten in der Regel die gegnerische Versicherung. Sie haben das Recht, den Sachverständigen selbst zu wählen.
Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Bei echten Kleinschäden – etwa einem Kratzer ohne verdeckte Teile – ist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten oft ausreichend. Ob Ihr Schaden darunter fällt, sieht man von außen selten sicher: Hinter Stoßfängern sitzen Sensoren und Halter, die schnell teuer werden.
So gehen Sie vor
- Zwei bis drei Fotos machen: Übersicht, Nahaufnahme, Kennzeichen.
- Uns per WhatsApp schicken.
- Wir sagen Ihnen, ob Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder volles Gutachten passt.
Unsicher? Wir schauen kurz drauf.Fotos per WhatsApp oder anrufen: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Hildesheim, Minden und 100 km Umkreis.