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Ratgeber

Bagatellgrenze: Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Für kleine Schäden muss die gegnerische Versicherung kein volles Gutachten bezahlen. Doch wo liegt die Grenze – und wie erkennen Sie, auf welcher Seite Ihr Schaden liegt?

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

Wo die Grenze liegt

Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat einen Schaden von rund 700 Euro schon vor Jahren als Grenzbereich angesehen; heute ziehen Gerichte die Linie meist grob zwischen 750 und 1.000 Euro Reparaturkosten. Liegt der Schaden darunter, gilt ein volles Gutachten in der Regel als unverhältnismäßig – ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten genügt.

Die Falle: Der Schaden ist größer, als er aussieht

Bei modernen Autos stecken hinter Stoßfängern und Spiegeln Parksensoren, Radar- und Kamerasysteme, Halter und Absorber. Eine kleine Delle in der Stoßstange kann so schnell vierstellig werden – inklusive Kalibrierung der Assistenzsysteme.

Praxis-TippDie Bagatellgrenze bemisst sich daran, was für den Geschädigten vorher erkennbar war. Wer sich vorab vom Sachverständigen einschätzen lässt, ist auf der sicheren Seite.

So gehen Sie vor

  1. Zwei bis drei Fotos machen: Übersicht, Nahaufnahme, Kennzeichen.
  2. Per WhatsApp an einen Sachverständigen schicken.
  3. Er sagt Ihnen, ob Kurzgutachten, Kostenvoranschlag oder volles Gutachten passt.
Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

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