Wo die Grenze liegt
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat einen Schaden von rund 700 Euro schon vor Jahren als Grenzbereich angesehen; heute ziehen Gerichte die Linie meist grob zwischen 750 und 1.000 Euro Reparaturkosten. Liegt der Schaden darunter, gilt ein volles Gutachten in der Regel als unverhältnismäßig – ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten genügt.
Die Falle: Der Schaden ist größer, als er aussieht
Bei modernen Autos stecken hinter Stoßfängern und Spiegeln Parksensoren, Radar- und Kamerasysteme, Halter und Absorber. Eine kleine Delle in der Stoßstange kann so schnell vierstellig werden – inklusive Kalibrierung der Assistenzsysteme.
So gehen Sie vor
- Zwei bis drei Fotos machen: Übersicht, Nahaufnahme, Kennzeichen.
- Per WhatsApp an einen Sachverständigen schicken.
- Er sagt Ihnen, ob Kurzgutachten, Kostenvoranschlag oder volles Gutachten passt.