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Ratgeber

Unfall – was tun? Die richtige Reihenfolge

Nach einem Unfall zählen die ersten Stunden. Wer jetzt die richtigen Schritte geht, bekommt später den vollen Schadenersatz.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

Kurz gesagtUnfallstelle sichern, Verletzten helfen, bei Personenschaden oder Streit die Polizei rufen. Daten des Unfallgegners und Zeugen notieren, alles fotografieren, kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Danach einen unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung.

An der Unfallstelle

  1. Sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen.
  2. Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist, der Unfallgegner sich unkooperativ verhält, Alkohol im Spiel sein könnte oder die Schuldfrage unklar ist. Im Zweifel: rufen.
  3. Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners. Fotografieren Sie dessen Führerschein und Fahrzeugschein, wenn er einverstanden ist.
  4. Fotos machen: Endstellung der Fahrzeuge, Schäden aus mehreren Winkeln, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Kennzeichen. Lieber zu viele als zu wenige.
  5. Zeugen notieren: Name und Telefonnummer reichen.
  6. Nichts unterschreiben – vor allem kein Schuldanerkenntnis.

Nach dem Unfall

  1. Eigene Versicherung informieren – das ist Ihre vertragliche Pflicht, auch wenn Sie keine Schuld haben.
  2. Eigenen Gutachter beauftragen – bevor das Auto repariert wird und bevor Sie auf Angebote der gegnerischen Versicherung eingehen. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Was Sie besser nicht tun

  • Das Auto reparieren lassen, bevor der Schaden begutachtet wurde.
  • Den von der gegnerischen Versicherung „geschickten“ Gutachter einfach akzeptieren – mehr dazu hier.
  • Ein schnelles Abfindungsangebot annehmen, bevor Sie wissen, was Ihnen zusteht.
Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken – Sie erfahren sofort, wie es weitergeht.

Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.