Kurz gesagtUnfallstelle sichern, Verletzten helfen, bei Personenschaden oder Streit die Polizei rufen. Daten des Unfallgegners und Zeugen notieren, alles fotografieren, kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Danach einen unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung.
An der Unfallstelle
- Sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen.
- Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist, der Unfallgegner sich unkooperativ verhält, Alkohol im Spiel sein könnte oder die Schuldfrage unklar ist. Im Zweifel: rufen.
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners. Fotografieren Sie dessen Führerschein und Fahrzeugschein, wenn er einverstanden ist.
- Fotos machen: Endstellung der Fahrzeuge, Schäden aus mehreren Winkeln, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Kennzeichen. Lieber zu viele als zu wenige.
- Zeugen notieren: Name und Telefonnummer reichen.
- Nichts unterschreiben – vor allem kein Schuldanerkenntnis.
Nach dem Unfall
- Eigene Versicherung informieren – das ist Ihre vertragliche Pflicht, auch wenn Sie keine Schuld haben.
- Eigenen Gutachter beauftragen – bevor das Auto repariert wird und bevor Sie auf Angebote der gegnerischen Versicherung eingehen. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Was Sie besser nicht tun
- Das Auto reparieren lassen, bevor der Schaden begutachtet wurde.
- Den von der gegnerischen Versicherung „geschickten“ Gutachter einfach akzeptieren – mehr dazu hier.
- Ein schnelles Abfindungsangebot annehmen, bevor Sie wissen, was Ihnen zusteht.
Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.