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Ratgeber

Restwert beim Totalschaden: Darauf kommt es an

Beim Totalschaden bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger zahlt die Versicherung – deshalb wird gerade hier oft gestritten.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 27.10.2026 · keine Rechtsberatung

Kurz gesagtBeim Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Auf einen Restwert, den der Sachverständige auf dem regionalen Markt ermittelt hat, dürfen Sie sich grundsätzlich verlassen. Verkaufen Sie das Auto erst, wenn das Gutachten vorliegt.

So wird gerechnet

Wiederbeschaffungswert (was ein vergleichbares Auto kostet) minus Restwert (was Ihr beschädigtes Auto noch bringt) = Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist im Kern der Betrag, den die gegnerische Versicherung beim Totalschaden für das Fahrzeug zahlt.

Woher der Restwert im Gutachten kommt

Der Sachverständige ermittelt den Restwert in der Regel über Angebote auf dem regionalen allgemeinen Markt – also von Händlern und Käufern, die Sie ohne großen Aufwand erreichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Sie sich als Geschädigter grundsätzlich auf einen so ermittelten Restwert verlassen.

Die Versicherung schickt ein höheres Angebot

Häufig legt die Versicherung ein Angebot aus einer Online-Restwertbörse vor, oft von weit entfernten Aufkäufern. Entscheidend ist meist der Zeitpunkt:

  • Sie haben noch nicht verkauft: Ein konkretes, annehmbares höheres Angebot der Versicherung kann dann zu berücksichtigen sein.
  • Sie haben schon zum Gutachter-Restwert verkauft: Dann müssen Sie sich ein späteres höheres Angebot in der Regel nicht entgegenhalten lassen.
Praxis-TippVerkaufen Sie das Unfallauto erst, wenn das Gutachten vorliegt – und zu dem Restwert, der darin steht. Bei Fragen zum richtigen Zeitpunkt hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Totalschaden? Wir ermitteln Wiederbeschaffungs- und Restwert.Per WhatsApp oder anrufen: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Hildesheim, Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

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