So wird gerechnet
Wiederbeschaffungswert (was ein vergleichbares Auto kostet) minus Restwert (was Ihr beschädigtes Auto noch bringt) = Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist im Kern der Betrag, den die gegnerische Versicherung beim Totalschaden für das Fahrzeug zahlt.
Woher der Restwert im Gutachten kommt
Der Sachverständige ermittelt den Restwert in der Regel über Angebote auf dem regionalen allgemeinen Markt – also von Händlern und Käufern, die Sie ohne großen Aufwand erreichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Sie sich als Geschädigter grundsätzlich auf einen so ermittelten Restwert verlassen.
Die Versicherung schickt ein höheres Angebot
Häufig legt die Versicherung ein Angebot aus einer Online-Restwertbörse vor, oft von weit entfernten Aufkäufern. Entscheidend ist meist der Zeitpunkt:
- Sie haben noch nicht verkauft: Ein konkretes, annehmbares höheres Angebot der Versicherung kann dann zu berücksichtigen sein.
- Sie haben schon zum Gutachter-Restwert verkauft: Dann müssen Sie sich ein späteres höheres Angebot in der Regel nicht entgegenhalten lassen.