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Ratgeber

Parkschaden und Fahrerflucht: Was jetzt zu tun ist

Sie kommen zum Auto zurück – und da ist eine Delle. Kein Zettel, niemand zu sehen. Mit diesen Schritten verbessern Sie Ihre Chancen, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 27.10.2026 · keine Rechtsberatung

Kurz gesagtNichts verändern, alles fotografieren, Zeugen notieren und die Polizei verständigen. Wird der Verursacher gefunden, zahlt seine Haftpflichtversicherung; bleibt er unbekannt, hilft meist nur die eigene Vollkasko.

Sofort an Ort und Stelle

  1. Nichts verändern – Auto erst bewegen, wenn alles fotografiert ist.
  2. Fotos: Schaden nah und aus Entfernung, Standort, Parkplatz, Umgebung, eventuelle Lackspuren.
  3. Zeugen ansprechen, Namen und Telefonnummer notieren. Kameras in der Nähe (Geschäft, Parkhaus) merken.
  4. Polizei verständigen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten – die Aktennummer brauchen Sie später.
Praxis-TippEin Zettel unter dem Scheibenwischer mit „Sorry“ und ohne Kontaktdaten reicht nicht. Auch dann: Polizei informieren.

Wer zahlt den Schaden?

  • Verursacher wird gefunden: Dann zahlt dessen Haftpflichtversicherung – inklusive Gutachten, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
  • Verursacher bleibt unbekannt: Meist hilft nur die eigene Vollkasko – mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung. Ob sich das lohnt, hängt von der Schadenhöhe ab.

Warum ein Gutachten hier hilft

Ein Gutachten dokumentiert Schadenbild, Höhe und Spuren unabhängig. Das hilft, wenn der Verursacher später doch ermittelt wird, und es zeigt Ihnen, ob sich die Meldung bei der Vollkasko lohnt. Bei Kaskoschäden lohnt ein Blick in den Vertrag oder ein Anruf bei der Versicherung, bevor Sie selbst einen Gutachter beauftragen – mehr dazu beim Kaskogutachten.

Delle entdeckt? Schicken Sie uns Fotos.Per WhatsApp oder anrufen: 0175 7479357. Wir sagen Ihnen, wie hoch der Schaden ungefähr ist. Für rechtliche Fragen empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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Anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken – Sie erfahren sofort, wie es weitergeht.

Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.