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Ratgeber

Wildunfall: Was Sie jetzt tun müssen

Rund um Hildesheim, im Weserbergland und am Harzrand passieren Wildunfälle vor allem in der Dämmerung. Mit diesen Schritten sind Sie sicher – und Ihre Versicherung hat alles, was sie braucht.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 27.10.2026 · keine Rechtsberatung

Kurz gesagtWarnblinker an, Unfallstelle sichern, Tier nicht anfassen, Polizei rufen und eine Wildunfallbescheinigung geben lassen. Schäden durch Haarwild zahlt in der Regel die Teilkasko – meist ohne Rückstufung.

Direkt nach dem Zusammenstoß

  1. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern.
  2. Tier nicht anfassen – auch verletzte Tiere können gefährlich sein. Ein totes Tier nur mit Handschuhen an den Rand ziehen, wenn es gefahrlos geht.
  3. Polizei rufen (110). Sie verständigt den zuständigen Jäger.
  4. Wildunfallbescheinigung vom Jäger oder der Polizei geben lassen.
  5. Fotos: Tier, Schaden am Auto, Haare oder Blut am Fahrzeug, Unfallstelle.
WichtigDas Tier niemals mitnehmen – das kann als Wilderei gelten. Und das Auto nicht vorschnell waschen: Haar- und Blutspuren belegen den Wildunfall.

Welche Versicherung zahlt?

Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (zum Beispiel Reh, Wildschwein, Hirsch) übernimmt in der Regel die Teilkasko – meist ohne Rückstufung. Viele Verträge decken inzwischen auch andere Tiere ab. Ohne Kaskoschutz bleiben Sie in der Regel auf dem Schaden sitzen.

Gutachten beim Wildunfall

Bei Kaskoschäden bestimmt oft die eigene Versicherung, wer den Schaden begutachtet. Fragen Sie vor einem eigenen Gutachten kurz bei Ihrer Versicherung nach, ob die Kosten übernommen werden. Bei größeren Schäden oder Streit über die Höhe ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll – mehr dazu beim Kaskogutachten.

Wildunfall gehabt?Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.