Was typischerweise gekürzt wird
- Stundensätze der Werkstatt (Verweis auf günstigere Betriebe)
- UPE-Aufschläge und Verbringungskosten
- Wertminderung
- Gutachterkosten selbst
- Mietwagen- oder Nutzungsausfalltage
So gehen Sie vor
- Nicht akzeptieren, nicht unterschreiben. Eine Teilzahlung ist kein Vergleich, solange Sie ihn nicht annehmen.
- Prüfbericht an den Gutachter geben. Er nimmt in einer Stellungnahme zu jedem gekürzten Punkt fachlich Stellung.
- Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten tragen.
Gut zu wissenEin ausführlich begründetes Gutachten mit regionalen Stundensätzen und nachvollziehbarer Kalkulation wird deutlich seltener erfolgreich gekürzt. Deshalb lohnt sich Sorgfalt schon bei der Besichtigung.
Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.