Kurz gesagtNach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen, statt zu reparieren. Erstattet werden in der Regel die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten; die Mehrwertsteuer nur, wenn sie tatsächlich anfällt.
So funktioniert es
Grundlage ist das Sachverständigengutachten. Sie erhalten die dort kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, dazu weitere Posten wie die Wertminderung. Ob, wo und wie Sie reparieren, entscheiden Sie selbst.
Typische Streitpunkte
- Verweis auf eine günstigere Werkstatt: Bei älteren Fahrzeugen darf die Versicherung unter Umständen auf eine gleichwertige, günstigere freie Werkstatt verweisen. Bei jüngeren oder stets in der Markenwerkstatt gewarteten Fahrzeugen meist nicht.
- UPE-Aufschläge und Verbringungskosten: Ob sie bei fiktiver Abrechnung gezahlt werden, hängt davon ab, ob sie in der Region üblich sind – auch das gehört ins Gutachten.
- Späterer Zweitschaden: Lassen Sie eine Reparatur dokumentieren, sonst wird bei einem neuen Unfall ein „Vorschaden“ abgezogen. Eine Reparaturbestätigung hilft.
Wichtig: Fiktive Abrechnung funktioniert nur mit einem belastbaren Gutachten. Ein Kostenvoranschlag reicht oft nicht aus.
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