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Ratgeber

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Auto nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen – auf Basis des Gutachtens.

Von Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger · Stand 26.10.2026 · keine Rechtsberatung

Kurz gesagtNach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen, statt zu reparieren. Erstattet werden in der Regel die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten; die Mehrwertsteuer nur, wenn sie tatsächlich anfällt.

So funktioniert es

Grundlage ist das Sachverständigengutachten. Sie erhalten die dort kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, dazu weitere Posten wie die Wertminderung. Ob, wo und wie Sie reparieren, entscheiden Sie selbst.

Typische Streitpunkte

  • Verweis auf eine günstigere Werkstatt: Bei älteren Fahrzeugen darf die Versicherung unter Umständen auf eine gleichwertige, günstigere freie Werkstatt verweisen. Bei jüngeren oder stets in der Markenwerkstatt gewarteten Fahrzeugen meist nicht.
  • UPE-Aufschläge und Verbringungskosten: Ob sie bei fiktiver Abrechnung gezahlt werden, hängt davon ab, ob sie in der Region üblich sind – auch das gehört ins Gutachten.
  • Späterer Zweitschaden: Lassen Sie eine Reparatur dokumentieren, sonst wird bei einem neuen Unfall ein „Vorschaden“ abgezogen. Eine Reparaturbestätigung hilft.

Wichtig: Fiktive Abrechnung funktioniert nur mit einem belastbaren Gutachten. Ein Kostenvoranschlag reicht oft nicht aus.

Unfall gehabt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.Schicken Sie uns zwei, drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an: 0175 7479357. Einsatzgebiet: Minden und 100 km Umkreis.

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Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

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